Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01/2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Bader Wach- und Sicherheitsdienst
Rosenau 56
87437 Kempten (Allgäu)
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem jeweiligen Auftraggeber.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gemäß Angebot.

(2) Geschuldet ist eine sorgfältige Dienstleistung, kein bestimmter Erfolg.

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme oder durch tatsächlichen Beginn der Leistung zustande.

§4 Leistungsdurchführung

(1) Die Durchführung erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer.

(2) Arbeitsrechtliche Weisungen an eingesetztes Personal sind ausgeschlossen.

§5 Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartner.

§6 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Sicherheitsrelevanten Hinweise rechtzeitig bereit.

§7 Dokumentation

Leistungen können durch Wachbücher, Kontrollsysteme oder Berichte dokumentiert werden. Gegengezeichnete Nachweise gelten als anerkannt.

§8 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot.

(2) Rechnungen sind binnen 14 Tagen zahlbar.

§9 Zahlungsverzug

Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen. Der Auftragnehmer kann Leistungen nach Fristsetzung aussetzen.

§10 Zuschläge und Zusatzleistungen

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

§11 Preisanpassung

Bei erheblichen Kostensteigerungen (z.B. Mindestlohn, Tarifsteigerung, gesetzliche Abgaben) ist eine angemessene Preisanpassung zulässig.

§12 Schlüssel und Zutritt

Überlassene Schlüssel und Zugangsdaten werden sorgfältig verwahrt. Haftung erfolgt nur bei nachgewiesenem Verschulden.

§13 Haftung

(1) Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit nur bei wesentlichen Vertragspflichten.

(3) Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf 5.000.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.

§14 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Einzelaufträge enden automatisch.

(2) Daueraufträge haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit 4 Wochen Kündigungsfrist.

§15 Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung ist möglich bei Zahlungsverzug, Gefährdung des Personals, Gesetzesverstößen oder behördlichen Anordnungen.

§16 Leistungsverweigerungsrecht

Bei akuter Gefährdung des eingesetzten Personals oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben darf die Leistung sofort ausgesetzt werden.

§17 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate danach kein eingesetztes Personal ohne Zustimmung zu beschäftigen.

§18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Kempten (Allgäu).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.